Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen
1. Vertrag
Ein Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung via E-Mail,
Post, Telefon oder Faxverkehr zustande. Der Besteller kann uns gegenüber bestehende
Ansprüche nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung abtreten.
2. Preise/Transportversicherung
Alle Preise verstehen sich ab Lager DietLikon. Spezialkonditionen werden separat
vereinbart.
Der Besteller trägt die Transportkosten ab Lager DietLikon. Aus administrativen Gründen
wird auf unserer Datenbank nur ein Portosatz verwendet. Weitere Portosätze werden nach
Aufwand erhoben.
Die von uns ausgelieferten Waren sind transportversichert.
4. Zahlung
Zahlungen per Rechnung (Schweiz und FL) haben innerhalb von 10 Tagen netto zu
erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
Zahlungen mittels Kreditkarten erfolgen mit umgehender
Belastung.
Bei erstmaliger Bestellung kann Vorauskasse oder Nachnahme verlangt werden.
Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
Folgende Karten-Zahlungsmittel werden akzeptiert:
sowie
Postcard
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer
Forderungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im
öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem
Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und
ausreichend zu versichern.
Garantie
Wir gewährleisten, dass die gelieferten Erzeugnisse im Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges frei von Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich
einschränken oder aufheben. Sollte ein Produkt nicht von dieser Beschaffenheit sein,
werden wir unentgeltlich nachbessern oder neu liefern.
Ausgenommen von jeder Garantie sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung,
unsachgemässe Installation, auf von uns nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder
Wartungstätigkeiten zurückgehen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich
schriftlich oder mündlich Mitteilung zu machen und das mangelhafte Teil einzusenden. Verstösst der Besteller gegen
diese Verpflichtung, verliert er sein Recht auf Gewährleistung.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes,
gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an.
Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen, ausser wenn
dieser durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht
worden ist.
Transportschäden
Transportschäden werden im Rahmen unserer Transportversicherung nur ersetzt, wenn der
Schaden uns oder dem Transporteur innert 3 Tagen nach Ablieferung der
Ware oder bei verdeckten Schäden nach Erkennbarkeit des Schadens schriftlich angezeigt
wird.
Schlussbestimmungen
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.